Reifen 1
REIFENREGELN
Strenge Reifenregeln in Italien: Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder

Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein (Zeile A13) entspricht. Der Reifen-Geschwindigkeitsindex ist auf der Seite des Reifens (in unmittelbarer Nähe der Reifendimension, als Buchstabe hinter einer zweistelligen Zahl) zu finden. Dieser muss identisch sein mit dem Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit entsprechen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger (ausgenommen Motorräder).

 

nähere Info´s dazu gibt´s auf der ÖAMTC Homepage: 

https://www.oeamtc.at/laenderinfo/italien/news/italien-fahrverbot-fuer-bestimmte-winterreifen-in-den-sommermonaten-18309463